Wer eine Website betreibt, steht heute nicht nur vor technischen und gestalterischen Herausforderungen – sondern auch vor klaren rechtlichen Pflichten. Denn bereits durch das Erfassen von IP-Adressen, das Setzen von Cookies oder ein einfaches Kontaktformular werden personenbezogene Daten verarbeitet. Genau hier greifen zwei zentrale Regelwerke: die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG, vormals TTDSG).
Bereits kleine Versäumnisse können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – vom abmahnfähigen Cookie-Banner bis hin zu unzulässigen Datentransfers. Umso wichtiger ist es, die Anforderungen genau zu kennen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche konkreten Maßnahmen Sie ergreifen müssen, um Ihre Website datenschutzkonform aufzustellen.
Inhaltsverzeichnis
1. Datenschutzerklärung – das Pflichtdokument jeder Website
Eine Datenschutzerklärung ist für jede Website erforderlich, die personenbezogene Daten verarbeitet. Dazu gehören bereits IP-Adressen, Kontaktformulare oder Newsletter-Anmeldungen.
Folgende Angaben sind verpflichtend:
- Name und Kontaktdaten des Website-Betreibers
- Kontaktdaten eines ggf. benannten
- Datenschutzbeauftragten
- Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
- Welche Daten verarbeitet werden (z. B. Name, E-Mail, IP-Adresse)
- Empfänger oder Kategorien von Empfängern
- Hinweise zu Drittland-Übermittlungen (außerhalb der EU)
- Rechte der Betroffenen (z. B. Auskunft, Löschung, Widerruf)
- Hinweis auf Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Tipp
Die Datenschutzerklärung sollte gut sichtbar und von jeder Seite aus erreichbar sein (z. B. im Footer).
2. SSL-Verschlüsselung – sichere Datenübertragung per HTTPS
Eine verschlüsselte Verbindung (erkennbar an „https://“) ist Pflicht. Sie schützt Nutzerdaten vor dem Zugriff Dritter, besonders bei Formularübermittlungen. Zusätzlich erkennt man eine SSL-gesicherte Website am kleinen Schlosssymbol in der Adresszeile des Browsers, das auf eine vertrauenswürdige und geschützte Verbindung hinweist. Moderne Browser warnen Nutzer sogar aktiv, wenn sie eine unverschlüsselte Seite aufrufen. Neben dem Schutz sensibler Daten stärkt eine SSL-Verschlüsselung auch das Vertrauen der Nutzer und ist ein positiver Rankingfaktor für Suchmaschinen.
3. Cookies und Einwilligungen – was ist erlaubt und was nicht
Cookies speichern Informationen auf dem Gerät der Nutzer – häufig auch personenbezogene Daten. Sie werden beispielsweise eingesetzt, um Login-Daten zu speichern, Warenkörbe in Onlineshops funktionsfähig zu halten oder das Surfverhalten für statistische oder werbliche Zwecke zu analysieren.
Damit greifen Cookies in die Privatsphäre der Nutzer ein, weshalb der Gesetzgeber klare Vorgaben macht. Er unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Cookies, die jeweils unterschiedliche rechtliche Anforderungen mit sich bringen:
1.Technisch notwendige Cookies
- Diese dürfen ohne Einwilligung gesetzt werden
- Erforderlich für grundlegende Funktionen (z. B. Login, Warenkorb, Spracheinstellungen)
2. Nicht notwendige Cookies
- Nur mit aktiver Einwilligung erlaubt
- Dazu zählen:
- Tracking- und Marketing-Cookies
- Webanalyse-Tools (z. B. Google Analytics)
- Social Media Plugins
3. Anforderungen an den Cookie-Hinweis (Banner)
- Einwilligung per aktiver Handlung: Nutzer müssen ausdrücklich zustimmen, z. B. durch einen Klick auf „Akzeptieren“
- Keine Voreinstellungen: Checkboxen für optionale Cookies dürfen nicht vorab ausgewählt sein
- Individuelle Auswahl ermöglichen: Nutzer sollen gezielt entscheiden können, welche Cookie-Kategorien (z. B. Statistik, Marketing) sie zulassen
- Widerruf jederzeit möglich: Die Zustimmung muss jederzeit einfach widerrufbar sein – z. B. über einen Link im Footer
- Einwilligung nachweisbar machen: Die Zustimmung sollte protokolliert und mindestens einmal jährlich erneuert werden
4. Kontaktformulare & Newsletter – datensparsam und transparent
Wenn Sie auf Ihrer Website Formulare einsetzen, müssen Sie darauf achten, nur die wirklich notwendigen personenbezogenen Daten abzufragen. Gleichzeitig sind Sie verpflichtet, die Nutzer klar und verständlich über den Zweck der Datenerhebung und deren Verwendung zu informieren.
Bei Newslettern muss zudem jederzeit eine einfache Möglichkeit zum Widerruf oder zur Abmeldung bereitgestellt werden. So sollte beispielsweise bei einer Newsletter-Anmeldung wirklich nur die E-Mail-Adresse als Pflichtfeld verlangt werden – denn für den Versand ist ausschließlich diese Information erforderlich. Weitere Angaben wie Name oder Interessen können optional abgefragt werden, dürfen aber nicht verpflichtend sein.
5. Externe Inhalte & Social Media Plugins – datenschutzkonform einbinden
Beim Einbinden von Drittanbietern wie Google Fonts, YouTube oder Instagram gilt: Ohne vorherige Einwilligung der Nutzer dürfen keine personenbezogenen Daten an diese externen Dienste übermittelt werden. Um datenschutzkonform zu handeln, sollten folgende Punkte beachtet werden:
- Social-Media-Buttons: Mit dem Shariff-Plugin werden beim Seitenaufruf keine Daten an Facebook, Twitter & Co. übermittelt.
- Eingebettete Inhalte (z. B. YouTube): Eine Zwei-Klick-Lösung sorgt dafür, dass Inhalte erst nach Zustimmung erscheinen.
- Google Fonts lokal einbinden: Statt sie von Google-Servern zu laden, können die Schriftarten lokal gehosted werden – so findet keine automatische Datenübertragung statt.
Diese Maßnahmen ermöglichen eine datenschutzkonforme und nutzerfreundliche Integration externer Inhalte.
6. Betroffenenrechte – Nutzer umfassend informieren
Sie müssen Nutzer über ihre Rechte informieren und ihnen die Ausübung dieser Rechte ermöglichen:
- Auskunft welche personenbezogenen Daten über sie gespeichert sind
- Berichtigung Unrichtiger oder veralteter Daten
- Nutzer haben das „Recht auf Vergessenwerden“ (Löschung der Daten), sofern keine rechtlichen Aufbewahrungspflichten bestehen
- Einschränkung der Verarbeitung der Daten unter gewissen Voraussetzungen
- Datenübertragbarkeit erlaubt Nutzern, ihre Daten in einem gängigen Format zu erhalten und an einen anderen Anbieter weiterzugeben
- Widerspruch erlaubt Nutzern, der Verarbeitung ihrer Daten für bestimmte Zwecke wie Direktwerbung oder Profiling zu widersprechen
7. Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
Datenschutz umfasst nicht nur die transparente Information in der Datenschutzerklärung, sondern erfordert auch einen konsequenten technischen und organisatorischen Schutz. Zu den grundlegenden Maßnahmen zählen unter anderem:
- Einsatz starker Passwörter und Zwei-Faktor-Authentifizierung zur Absicherung von Zugängen
- Regelmäßige Updates von Software und Plugins zur Schließung von Sicherheitslücken
- Beschränkung des Zugriffs auf sensible Daten auf befugte Personen
- Regelmäßige Datensicherungen (Backups) zur Wiederherstellung im Ernstfall
Diese Maßnahmen bilden die Basis für einen wirksamen Schutz vor unbefugtem Zugriff und Datenverlust.
8. Übersicht: Was ist konkret zu tun?

9. Fazit
Eine DSGVO-konforme Website bedeutet weit mehr als nur eine Datenschutzerklärung. Es geht darum, Einwilligungen richtig einzuholen, Cookies korrekt zu handhaben, externe Tools datenschutzgerecht einzubinden und die Rechte der Nutzer zu respektieren. Besonders wichtig ist dabei stets eine transparente Kommunikation – sowohl technisch als auch rechtlich.
Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel nur zur Orientierung dient und keine individuelle Rechtsberatung ersetzt. Um wirklich auf Nummer sicher zu gehen, empfehlen wir den Einsatz geprüfter Datenschutz-Generatoren oder die Unterstützung durch Fachleute. So schützen Sie sich und Ihre Website bestmöglich.